Gesetzliche Rente

Entgeltpunkt (EP)

Einheit zur Berechnung der gesetzlichen Rente. Wer in einem Kalenderjahr genau das deutsche Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Wer doppelt so viel verdient, erhält zwei – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

→ Detail: Wie viel Rente bekomme ich?

Aktueller Rentenwert

Geldwert eines Entgeltpunkts pro Monat. Seit 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 39,32 €. Er gibt an, wie viel Brutto-Monatsrente ein Entgeltpunkt erzeugt, und wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Rentenformel

Persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor = monatliche Brutto-Rente. Bei der Altersrente ist der Rentenartfaktor 1,0, der Zugangsfaktor je nach Rentenbeginn 0,892 (4 Jahre Vorzug) bis 1,1 (mehrere Jahre Aufschub).

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Einkommensgrenze, bis zu der Sozialabgaben (Rente, Pflege, Krankenversicherung) abgeführt werden. 2026 in der Rentenversicherung West: 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr), Ost: 7.950 €/Monat. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei und erzeugt keine zusätzlichen Entgeltpunkte.

Regelaltersgrenze

Alter, ab dem die abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann. Für ab 1964 Geborene gilt 67 Jahre. Vorzeitiger Rentenbeginn ist mit 0,3 % Abschlag pro Monat möglich (3,6 % pro Jahr, maximal 14,4 % bei 4 Jahren Vorzug).

→ Detail: Altersvorsorge mit 60

Rentenniveau

Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Nettoeinkommen (vor Steuern). 2024 bei rund 48 %. Bis 2031 gesetzlich garantiert, danach laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung absinkend auf etwa 46 % bis 2039.

Renteninformation

Jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte ab 27 Jahren mit mindestens 5 Beitragsjahren. Enthält bisher erworbene Entgeltpunkte, hochgerechnete Regelaltersrente und inflationsangepasste Schätzung. Die Hochrechnung ist tendenziell optimistisch.

Standardrente (Eckrentner)

Hypothetische Rente eines Eckrentners, der 45 Jahre lang exakt das Durchschnittsentgelt verdient hat. 2024 entspricht das rund 1.770 € brutto. Dient als statistische Vergleichsgröße — kein realer Wert für individuelle Renten.

Vorsorge-Bausteine

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 €/Jahr pro ab 2008 geborenem Kind) und Steuervorteilen. Voraussetzung: Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

→ Detail: Riester-Rente: für wen sie sich noch lohnt

Rürup-Rente (Basisrente)

Steuerlich geförderte private Basisrente, vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. 2024 sind Beiträge bis 27.566 € (Ledige) bzw. 55.132 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar. Lebenslange Rentenzahlung, kein Kapitalwahlrecht, nicht beleihbar.

→ Detail: Rürup-Rente: Steuerhebel

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge. Beiträge bis 8 % der BBG (2026: 7.728 €/Jahr) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Seit 2019 gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung mit Sozialabgaben-Ersparnis (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

→ Detail: Betriebliche Altersvorsorge

Entgeltumwandlung

Form der bAV: Teil des Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag umgeleitet, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Reduziert das aktuelle Netto, baut steuerbegünstigt Vorsorgevermögen auf. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht für alle Beschäftigten.

Direktversicherung

Häufigster Durchführungsweg der bAV: Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung beim Versicherer ab, Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Mitnahme bei Jobwechsel über Übertragungsanspruch nach § 4 BetrAVG (Frist: 1 Jahr).

→ Detail: bAV bei Jobwechsel

ETF (Exchange Traded Fund)

Börsengehandelter Indexfonds, der einen Marktindex (z. B. MSCI World mit 1.500 Unternehmen) passiv nachbildet. Niedrige Kosten (TER ab 0,07 %), tägliche Handelbarkeit, breite Diversifikation. Standard-Baustein moderner Altersvorsorge.

→ Detail: ETF-Sparplan für die Altersvorsorge

Thesaurierend / Ausschüttend

Thesaurierende ETFs reinvestieren Dividenden automatisch — voller Zinseszinseffekt. Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus — sinnvoll zur jährlichen Nutzung des Sparerpauschbetrags (1.000 €/Jahr pro Person).

Finanzkonzepte

Zinseszins

Kapitalverzinsung, bei der die Erträge der Vorperiode mitverzinst werden. Bei 6 % p. a. verdoppelt sich Kapital alle 12 Jahre (Faustformel: 72 ÷ Zinssatz = Verdopplungsjahre). Der wichtigste Hebel langer Anlagezeiträume — wer mit 25 statt 35 startet, kommt mit halber Sparrate ans Ziel.

→ Detail: Altersvorsorge mit 25

Inflation

Allgemeine Steigerung des Preisniveaus, gemessen am Verbraucherpreisindex. Bei 2 % jährlicher Inflation halbiert sich die Kaufkraft eines Euros in rund 35 Jahren. Muss in jeder Vorsorgerechnung berücksichtigt werden — sonst entstehen systematisch zu optimistische Zahlen.

Realrendite

Rendite nach Abzug der Inflation. Bei 6 % nominaler Aktienrendite und 2 % Inflation beträgt die Realrendite rund 4 %. Nur die Realrendite gibt den tatsächlichen Kaufkraftzuwachs an.

Sequence-of-Returns-Risiko

Risiko, dass Verluste am Anfang der Entnahmephase die Lebensdauer eines Portfolios stark verkürzen — auch wenn die Durchschnittsrendite passt. Trifft Rentner besonders kritisch in den ersten 5 bis 10 Jahren nach Rentenbeginn. Gegenmittel: Risiko-Bucket aus Anleihen/Tagesgeld.

4-Prozent-Regel

Faustregel aus der Trinity-Studie (USA, 1998): Wer pro Jahr 4 % seines Anfangsvermögens (inflationsangepasst) entnimmt, dessen Portfolio reicht historisch mit hoher Wahrscheinlichkeit 30 Jahre. In Deutschland wird oft 3 bis 3,5 % als konservativer empfohlen.

→ Detail: Sofortrente vs. ETF-Entnahme

TER (Total Expense Ratio)

Gesamtkostenquote eines Fonds pro Jahr, in Prozent des Fondsvolumens. Bei Welt-ETFs typisch 0,12 bis 0,25 %. Direkt von der Wertentwicklung abgezogen, damit für den Anleger nicht sichtbar — aber renditerelevant: 1 Prozentpunkt höhere TER kostet über 30 Jahre rund ein Viertel des Endkapitals.

Steuern und Recht

Nachgelagerte Besteuerung

Steuerprinzip in der Altersvorsorge: Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder absetzbar, Auszahlungen im Ruhestand voll oder teilweise steuerpflichtig. Ziel: Steueranfall in Phase mit typisch niedrigerem Steuersatz verschieben. Gilt für gesetzliche Rente, bAV, Rürup, Riester (anteilig).

Ertragsanteil

Steuerpflichtiger Anteil einer privaten Leibrente nach § 22 EStG. Hängt vom Eintrittsalter ab: Bei Rentenbeginn mit 65 sind 18 % steuerpflichtig, bei 67 nur noch 17 %. Macht private Sofortrenten steuerlich attraktiv — 82 % der Auszahlung sind steuerfrei.

Abgeltungsteuer

Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ergibt rund 26,4 %. Greift bei ETFs außerhalb von geförderten Vorsorgemänteln.

Sparerpauschbetrag

Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge: 2026 jährlich 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Nur über Freistellungsauftrag beim Broker abrufbar. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt jedes Jahr bis zu 264 € Steuerersparnis.

Effektivkosten (Reduction in Yield)

Gesamtkostenkennziffer bei Versicherungsprodukten nach § 2 Abs. 1 Nr. 2a VVG-InfoV. Gibt an, um wie viel Prozentpunkte die jährliche Rendite durch alle Kosten reduziert wird. Effektivkosten über 1,5 % gelten als hoch, über 2 % als sehr teuer.

Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Einrichtung zur gesetzlichen Insolvenzsicherung der bAV. Schützt Ansprüche aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds bei Insolvenz des Arbeitgebers. Direktversicherungen und Pensionskassen meist nicht abgedeckt — dort schützt die Sicherungseinrichtung Protektor AG.

Zugangsfaktor

Faktor in der Rentenformel, der den Zeitpunkt des Rentenbeginns abbildet. Bei abschlagsfreiem Renteneintritt = 1,0. Bei vorzeitigem Rentenbeginn 0,3 % Abzug pro Monat (Faktor 0,892 bei 4 Jahren Vorzug). Bei aufgeschobenem Rentenbeginn 0,5 % Zuschlag pro Monat.