Warum die bAV-Entscheidung beim Jobwechsel kritisch ist

Eine bAV ist kein "Vertrag, der einfach weiterläuft". Mit dem letzten Arbeitstag beim alten Arbeitgeber endet die Entgeltumwandlung — und damit der laufende Beitragsfluss. Was mit dem bereits angesparten Kapital passiert, hängt allein von Ihrer Entscheidung ab. Wer sich nicht aktiv kümmert, riskiert verlorene Förderung, hohe Verwaltungsgebühren und im schlimmsten Fall eine Steuerbelastung, die mehrere Zehntausend Euro frisst.

Die wichtigste Frist: Der gesetzliche Übertragungsanspruch nach § 4 BetrAVG gilt nur ein Jahr lang. Wer in diesem Zeitfenster nicht handelt, verliert das Recht auf eine erleichterte Übernahme durch den neuen Arbeitgeber. Spätere Übertragungen sind nur noch freiwillig — und werden meist abgelehnt.

— Frist beachten

Der Übertragungsanspruch nach § 4 BetrAVG erlischt 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wer diese Frist verpasst, ist auf Goodwill beider Arbeitgeber angewiesen. In der Praxis lehnen über 80 % der bAV-Träger eine verspätete Übertragung ab.

Option 1: Übertragung auf neuen Arbeitgeber (§ 4 BetrAVG)

Die Übertragung ist in den meisten Fällen die steuerlich und administrativ günstigste Lösung. Sie nutzen Ihren gesetzlichen Anspruch: Das angesparte Kapital wechselt vom alten zum neuen bAV-Träger, die Förderung (Steuer- und Sozialabgabenfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG) läuft nahtlos weiter — als hätte es keinen Arbeitgeberwechsel gegeben.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei wertgleicher Übernahme. Das heißt, der neue bAV-Träger muss das Kapital im selben Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung zu Direktversicherung) annehmen und mindestens die bisherigen Garantien fortführen. Bei einem Wechsel von Pensionskasse zu Direktversicherung kann es zu Wertdifferenzen kommen, die einer Übertragung im Wege stehen.

— Voraussetzungen für die Übertragung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2004
  • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende
  • Übertragungswert maximal Beitragsbemessungsgrenze (2024: 90.600 € jährlich West)
  • Neuer Arbeitgeber bietet eine bAV im selben Durchführungsweg an
  • Wertgleicher Übergang ohne Garantieverlust

Option 2: Beitragsfreistellung beim alten Arbeitgeber

Bei der Beitragsfreistellung bleibt der alte Vertrag mit dem bisher angesparten Kapital eingefroren. Es fließen keine neuen Beiträge mehr, aber das vorhandene Guthaben verzinst sich weiter — mit der ursprünglichen Garantieverzinsung. Das ist besonders attraktiv bei Altverträgen mit hohem Garantiezins (z. B. 3,25 % bei Abschlüssen vor 2004), den Sie heute nirgendwo neu bekommen.

Vorteil: Kein Aktivwerden nötig. Wer nichts tut, landet automatisch in der Beitragsfreistellung. Nachteil: Sie haben jetzt zwei Verträge, die Sie überblicken müssen — und ein eingefrorener Vertrag verliert weiter an Effizienz, weil die fixen Verwaltungskosten weiterlaufen, während kein neues Kapital mehr hinzukommt. Bei sehr kleinen Beträgen (unter ~3.000 €) frisst die Verwaltung oft die Rendite.

Option 3: Private Fortführung als Direktversicherung

Bei dieser Variante übernehmen Sie den bestehenden bAV-Vertrag privat und zahlen die Beiträge selbst aus Ihrem Nettoeinkommen. Der Vertrag bleibt formal eine Direktversicherung, verliert aber seinen bAV-Charakter — und damit die Steuer- und Sozialabgaben-Vorteile nach § 3 Nr. 63 EStG.

Das ist in den allermeisten Fällen nicht sinnvoll: Sie zahlen ab jetzt Beiträge aus versteuertem Einkommen, bekommen aber in der Auszahlungsphase trotzdem die nachgelagerte Besteuerung. Wirtschaftlich gesehen ist dann ein normaler ETF-Sparplan oder eine private Rentenversicherung mit anderer Kostenstruktur fast immer überlegen. Die private Fortführung kommt eigentlich nur dann in Frage, wenn der Altvertrag eine besonders hohe Garantieverzinsung hat, die Sie unbedingt erhalten wollen.

Option 4: Auszahlung — meist die teuerste Variante

Die Auszahlung des bAV-Guthabens beim Jobwechsel ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich (Bagatellgrenze nach § 3 BetrAVG bei sehr kleinen Anwartschaften) — und sie ist fast immer wirtschaftlich katastrophal. Der Grund: Das gesamte Kapital wird im Auszahlungsjahr als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG voll zum persönlichen Steuersatz besteuert. Zusätzlich fallen für gesetzlich Versicherte rund 14 % Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag an.

— Rechenbeispiel zur Auszahlung

Sie lassen sich 20.000 € bAV-Guthaben auszahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % zahlen Sie 6.000 € Einkommensteuer, dazu rund 2.800 € KV/PV-Beitrag (14 %). Vom Auszahlungsbetrag bleiben Ihnen statt 20.000 € nur etwa 11.200 € — ein Verlust von rund 44 %, ohne dass die entgangene Altersrente überhaupt eingerechnet ist.

Option 5: Sonderfall — alter Arbeitgeber insolvent

Wird Ihr alter Arbeitgeber während oder nach dem Wechsel insolvent, hängt der Schutz Ihres bAV-Guthabens vom Durchführungsweg ab. Drei Wege sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) nach § 7 BetrAVG abgesichert: Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Bei diesen drei Wegen übernimmt der PSV die Rentenzahlung im Insolvenzfall — bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

Anders bei Direktversicherung und Pensionskasse: Diese sind meist nicht vom PSV gedeckt, weil das Versicherungsunternehmen das Kapital ohnehin separat verwaltet. Hier greift im Notfall die Sicherungseinrichtung Protektor AG (für klassische Lebensversicherer) bzw. das eigene Sicherungsvermögen der Pensionskasse. Beide Mechanismen sind etabliert, aber nicht unbegrenzt — und bei sehr großen Insolvenzen wurden in der Vergangenheit Kürzungen vorgenommen (z. B. bei der Kölner Pensionskasse 2020).

Vergleichstabelle der 5 Optionen

OptionSteuer beim WechselFörderung erhaltenAufwandWann sinnvoll
Übertragungkeineja, nahtlosmittelStandardfall, neuer AG bietet bAV
Beitragsfreistellungkeineja, eingefrorengeringAltvertrag mit hohem Garantiezins
Private Fortführungkeineneinhochnur in Ausnahmefällen
Auszahlungvoll (bis 40 %)neingeringfast nie
Insolvenzfallkeineja, über PSV/Protektorgeringkein Wahlfall — wird passiv

Konkrete Schritte und Fristen

  1. Sofort bei Kündigung: Schriftlich beim alten Arbeitgeber den bAV-Status, den aktuellen Übertragungswert und den Durchführungsweg anfordern. Eine kurze E-Mail an die HR-Abteilung reicht.
  2. Im neuen Job direkt fragen: Bietet der neue Arbeitgeber eine bAV im selben Durchführungsweg an? Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Wer ist der Versorgungsträger?
  3. Übertragung beantragen: Wenn die Konditionen passen, beim neuen bAV-Träger den Übertragungsantrag stellen. Frist: 12 Monate nach Vertragsende beim alten Arbeitgeber.
  4. Bestätigung einholen: Schriftliche Bestätigung der Übertragung (oder der Beitragsfreistellung) zu den Unterlagen nehmen — Sie werden sie spätestens bei Renteneintritt brauchen.
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Häufige Fragen — bAV bei Jobwechsel

Kann ich meine bAV beim Jobwechsel immer mitnehmen?

Ja, § 4 BetrAVG garantiert einen Übertragungsanspruch bei vergleichbarem neuen bAV-Träger, sofern der Übertragungswert maximal die Beitragsbemessungsgrenze beträgt (2024: 7.550 € monatlich West). Der Anspruch besteht für ein Jahr nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses.

Wie hoch sind die Steuern bei Auszahlung der bAV beim Jobwechsel?

Volle nachgelagerte Besteuerung als sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG zum persönlichen Steuersatz plus rund 14 % KV-Beitrag (zuzüglich Pflegeversicherung). Die Gesamtbelastung kann je nach Einkommen bei 35 bis 40 % des Auszahlungsbetrags liegen.

Was passiert mit der bAV, wenn mein alter Arbeitgeber insolvent ist?

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) schützt Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Direktversicherung und Pensionskasse sind meist nicht vom PSV gedeckt — dort greifen die Sicherungseinrichtung Protektor AG bzw. das Sicherungsvermögen der Pensionskasse selbst.

Sollte ich beim Jobwechsel die bAV-Übertragung anfordern oder beitragsfrei lassen?

Übertragung lohnt sich, wenn der neue Arbeitgeber bessere Konditionen (Zuschuss, niedrigere Kosten) bietet. Beitragsfreistellung ist die richtige Wahl, wenn der alte Vertrag günstige Garantieverzinsung hat oder der neue bAV-Träger schlechter abschneidet. Faustregel: Effektivkosten und Garantiezins beider Verträge vergleichen.

Welche Fristen gelten bei der Übertragung der bAV?

Der gesetzliche Übertragungsanspruch nach § 4 BetrAVG gilt nur ein Jahr nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses. Danach ist eine Übertragung nur noch mit Zustimmung beider Arbeitgeber und beider bAV-Träger möglich — und in der Praxis selten.

— Quellen und Belege
  • § 4 BetrAVG — Übertragungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 7 BetrAVG — Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein
  • § 22 EStG — Besteuerung sonstiger Einkünfte (Renten und Versorgungsbezüge)
  • § 3 Nr. 63 EStG — Steuerfreiheit von Beiträgen zur bAV bis 8 % der BBG
  • Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) — Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) — Verbraucherportal: Betriebliche Altersvorsorge
  • Stiftung Warentest / Finanztest — bAV beim Jobwechsel: Übertragen, ruhen lassen oder kündigen?
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) — Merkblatt betriebliche Altersversorgung
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— Gründer & Redaktionsleitung · M.Sc. Finance & Entrepreneurship

Gelernter Bankkaufmann (IHK), B.Sc. Management & Economics, M.Sc. Finance & Entrepreneurship und 4 Jahre Praxis in der Vermögensanlage einer deutschen Bank. Die Idee für Vorsorgio entstand im Entrepreneurship-Kurs des Master-Programms und hat dort den Pitch-Event gewonnen. Vollständiges Profil →