Das Ausgangsproblem: vom Vermögen zur monatlichen Rente
Die Sparphase endet, die Auszahlphase beginnt — und damit eine völlig andere finanzielle Logik. Statt monatlich Kapital aufzubauen, geht es jetzt um die Frage, wie lange das Vermögen reichen muss. Eine 65-jährige Frau in Deutschland hat statistisch noch rund 21 Jahre Lebenserwartung, ein 65-jähriger Mann etwa 18 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2021/2023). Wer pessimistisch plant, rechnet mit 95 — also 30 Jahren Entnahmedauer.
Stellen Sie sich einen typischen Pre-Rentner vor: 64 Jahre alt, Renteneintritt mit 65, gesetzliche Rente plus betriebliche Altersvorsorge zusammen rund 1.800 € netto pro Monat. Zusätzlich liegen 200.000 € auf einem Wertpapierdepot — angespart über 30 Jahre via ETF-Sparplan. Für die Auszahlphase stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Wahl:
- Sofortrente: Einmalbeitrag an einen Versicherer, dafür garantierte lebenslange monatliche Rente.
- ETF-Entnahmeplan: Kapital bleibt im Depot, monatliche Auszahlungen werden selbst gesteuert. Restkapital arbeitet weiter.
Beide Wege erzeugen eine monatliche Rente. Sie unterscheiden sich aber in der Höhe, im Risiko, in den Steuern, in der Vererbbarkeit und in der Inflationswirkung.
Modell A: Sofortrente — Versicherung garantiert lebenslang
Bei der Sofortrente überträgt der Sparer einen Einmalbetrag an eine Lebensversicherung. Im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherung, ab dem Folgemonat eine garantierte monatliche Rente bis zum Tod auszuzahlen. Die Höhe der Rente hängt vom Eintrittsalter, vom Geschlecht (in der EU rechtlich gleichgestellt, in der Praxis kalkulatorisch berücksichtigt) und von den vereinbarten Garantieoptionen ab.
Typische Konditionen 2024 bei einem 65-jährigen Mann ohne Zusatzoptionen lagen bei 0,30 bis 0,35 % monatlicher Rentenfaktor auf den Einmalbeitrag — also rund 600 bis 700 € Monatsrente pro 200.000 € Einmalbeitrag, lebenslang garantiert. Das entspricht jährlich 7.200 bis 8.400 € oder einer rechnerischen "Verzinsung" von 3,6 bis 4,2 % — wobei die Sofortrente formal keine Verzinsung ist, sondern eine kalkulierte Mischung aus Kapitalverzehr und Versicherungsgewinnen.
Wer zusätzliche Sicherheit möchte, kann zwei Optionen ergänzen:
- Rentengarantiezeit: 5, 10 oder 20 Jahre, in denen die Rente auch nach dem Tod an Erben weiterläuft. Kostet je nach Dauer 2 bis 8 % der Rentenhöhe.
- Hinterbliebenenrente: Ehepartner erhält nach dem Tod eine reduzierte Weiterzahlung. Kostet 5 bis 15 % der Rentenhöhe.
Der zentrale Vorteil der Sofortrente: Das Längevitätsrisiko — das Risiko, deutlich älter zu werden als geplant und das Vermögen aufzubrauchen — wird vollständig an die Versicherung abgegeben. Wer 100 wird, bekommt 35 Jahre lang Rente, auch wenn das angesparte Kapital rechnerisch längst verzehrt ist.
Modell B: ETF-Entnahmeplan — selbst gesteuert mit Restwert
Beim ETF-Entnahmeplan bleibt das Kapital im eigenen Depot investiert — typischerweise in einem breit gestreuten Aktien-ETF wie dem MSCI World oder einem Mischportfolio aus 60 % Aktien und 40 % Anleihen. Statt das Kapital an eine Versicherung abzugeben, entnimmt der Sparer monatlich einen festgelegten Betrag, während der Rest weiter Rendite erwirtschaftet.
Die wissenschaftliche Grundlage liefert die Trinity-Studie (Cooley, Hubbard, Walz, 1998): Bei einer Aktienquote von 50 bis 75 % und einer jährlichen Entnahme von 4 % des Anfangskapitals plus Inflationsausgleich hielt das Vermögen in 95 % aller historischen Szenarien mindestens 30 Jahre durch. Daraus wurde die populäre 4-%-Regel.
Konkret bei 200.000 €: Eine 4-%-Entnahme ergibt im ersten Jahr 8.000 € brutto oder 667 € pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Marktrendite von 6 bis 7 % nach Kosten wächst das Depot trotz Entnahme häufig weiter. Historische Simulationen zeigen: In günstigen Szenarien hat ein 4-%-Entnehmer nach 25 Jahren mehr Kapital als zu Beginn, in ungünstigen ist das Depot zur Hälfte aufgezehrt.
Dynamische Varianten passen die Entnahme an die Marktentwicklung an: In schwachen Börsenjahren wird weniger entnommen, in guten Jahren mehr. Das senkt das Pleite-Risiko deutlich, kostet aber Planbarkeit.
Vergleichsrechnung 200.000 € im direkten Überblick
Die folgende Tabelle stellt die drei realistischen Wege gegenüber: reine Sofortrente, reiner ETF-Entnahmeplan mit 4 %, und ein Mischmodell mit 50/50-Aufteilung. Die Werte gelten für einen 65-jährigen Mann ohne Zusatzoptionen bei der Sofortrente.
| Modell | Monatlich Jahr 1 | Bei 20 Jahren kumuliert | Restkapital bei 85 | Längevitätsrisiko | Vererbbar |
|---|---|---|---|---|---|
| Sofortrente 200.000 € | ~650 € | ~156.000 € | 0 € | Versicherer trägt | nein (außer Garantie) |
| ETF-Entnahme 4 % | ~667 € | ~160.000 € | ~150.000 € | Sparer trägt | ja, vollständig |
| Mischmodell 50/50 | ~658 € | ~158.000 € | ~75.000 € | geteilt | halb vererbbar |
Modellrechnung. Sofortrente bei 0,325 % Rentenfaktor monatlich; ETF-Entnahme mit 6 % durchschnittlicher Brutto-Rendite, 4 % Entnahme inflationsangepasst. Alle Werte vor Steuern.
Steuern: nur Ertragsanteil vs. volle Gewinnsteuer
Steuerlich unterscheiden sich die beiden Modelle deutlich — und das verschiebt das reale Ergebnis um mehrere Prozentpunkte.
Sofortrente: Ertragsanteil-Besteuerung
Private Sofortrenten werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG mit einem festen Ertragsanteil besteuert, der vom Renteneintrittsalter abhängt. Wer mit 65 startet, versteuert nur 18 % der Rente als Einkommen, der Rest gilt als steuerfreier Kapitalverzehr. Wer mit 60 startet, versteuert 22 %, wer mit 70 startet, nur 15 %.
ETF-Entnahme: Abgeltungsteuer
Beim ETF werden realisierte Gewinne mit 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet. Bei Aktien-ETFs wird allerdings die Teilfreistellung von 30 % berücksichtigt — also nur 70 % des Gewinns sind effektiv steuerpflichtig. Außerdem gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr.
Sofortrente: 7.800 € Jahresrente × 18 % Ertragsanteil = 1.404 € steuerpflichtig. Bei 25 % Grenzsteuersatz im Ruhestand: ~351 € Steuern pro Jahr.
ETF-Entnahme 4 %: 8.000 € Entnahme, davon angenommen 60 % Gewinnanteil = 4.800 €. Teilfreistellung 30 %: 3.360 € steuerpflichtig. Sparerpauschbetrag 1.000 €: 2.360 € × 26,375 % Abgeltung + Soli = ~622 € Steuern pro Jahr.
Steuerlicher Vorteil der Sofortrente bei dieser Konstellation: rund 270 € pro Jahr — über 20 Jahre kumuliert 5.400 €.
Erbschaft und Inflation: zwei oft übersehene Faktoren
Beide Modelle verhalten sich völlig unterschiedlich, sobald der Sparer stirbt oder die Inflation langfristig wirkt.
Erbschaft
Die Sofortrente verfällt mit dem Tod beim Versicherer — das Kapital ist verbraucht, Erben gehen leer aus. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente entschärft das Problem teilweise, kostet aber 3 bis 15 % der Rentenhöhe. Wer also die Erbschaft sichern will, zahlt mit niedrigerer Rente.
Das ETF-Depot bleibt vollständig im eigenen Vermögen. Stirbt der Sparer nach 10 Jahren mit noch 180.000 € Restkapital, geht dieser Betrag ungekürzt an die Erben über (bei Berücksichtigung der Freibeträge nach ErbStG).
Inflation
Die meisten Sofortrenten sind nominal kalkuliert — das heißt, die Rente bleibt 30 Jahre nominal gleich, verliert aber durch Inflation real an Kaufkraft. Bei 2 % Inflation über 25 Jahre büßt eine 650-€-Rente etwa 40 % ihrer Kaufkraft ein. Inflationsindexierte Sofortrenten sind in Deutschland selten und mit deutlich reduzierter Anfangsrente verbunden.
Der ETF-Entnahmeplan wächst tendenziell mit der Inflation mit, weil Aktienunternehmen ihre Preise und Gewinne langfristig an die Geldentwertung anpassen. Die 4-%-Regel sieht zudem eine jährliche Inflationsanpassung der Entnahme vor — das ist Teil ihres Wirkmechanismus.
Mischstrategie: das Beste aus beiden Welten
In der Praxis hat sich ein 50/50-Modell als robuster Kompromiss etabliert: 100.000 € fließen in eine Sofortrente für die Grundsicherheit, 100.000 € bleiben im ETF-Depot für Flexibilität und Vererbbarkeit.
Konkret ergibt das bei einem 65-jährigen Mann: Sofortrente von rund 325 €/Monat lebenslang plus ETF-Entnahme von etwa 333 €/Monat im ersten Jahr (mit Inflationsanpassung). Zusammen also ungefähr 658 € pro Monat — bei deutlich besserer Risikoverteilung.
- Garantierte Grundrente deckt fixe Lebenshaltungskosten
- ETF-Anteil bleibt liquide und flexibel
- Hälfte des Kapitals bleibt vererbbar
- Inflationsschutz durch Aktien-Anteil
- Reduziertes Sequence-of-Return-Risiko
- Zwei separate Verträge zu verwalten
- Sofortrenten-Anteil unwiderruflich gebunden
- Bei sehr hoher Lebenserwartung suboptimal
- Bei früher Mortalität verfällt halbes Kapital
Für wen welches Modell passt
Die Entscheidung hängt weniger von der Mathematik ab als vom persönlichen Profil:
- Sicherheits-Mensch ohne Erben: Sofortrente. Wer alleinstehend ist, keine Erben hat und vor allem Ruhe vor Börsenschwankungen will, bekommt mit der Sofortrente exakt das.
- Gesunde Familie mit Kindern: ETF-Entnahmeplan. Wer Erben absichern will, Disziplin hat und 25 Jahre Marktschwankungen aushält, fährt mit dem ETF langfristig besser.
- Durchschnittsprofil: 50/50-Mischmodell. Die meisten Pre-Rentner stehen zwischen beiden Polen — das Mischmodell bietet planbare Grundrente plus Erbmasse.
- Selbstständige ohne gesetzliche Rente: Eher Sofortrente-Anteil erhöhen (70/30), weil keine staatliche Grundabsicherung greift.
Wie groß ist Ihre Rentenlücke wirklich?
Bevor Sie die Auszahlphase planen, sollten Sie wissen, welchen monatlichen Bedarf Sie tatsächlich decken müssen. Unser Rechner liefert die Zahl in 5 Minuten.
Rentenlücke berechnen →Häufige Fragen — Sofortrente vs. ETF-Entnahmeplan
Der rechnerische Break-even liegt meist zwischen dem 88. und 92. Lebensjahr — abhängig von den konkreten Konditionen der Sofortrente und der erzielten ETF-Rendite. Wer länger lebt, profitiert von der lebenslangen Garantie der Sofortrente. Wer früher stirbt, hätte mit dem ETF-Entnahmeplan mehr Kapital vererbt.
Im Jahr 2024 ergaben gute Tarife bei einem 65-jährigen Mann typischerweise 300 bis 360 € monatlich lebenslang, ohne Garantieoptionen. Mit 10-jähriger Rentengarantiezeit sinkt der Betrag um rund 3 bis 5 %. Für Frauen liegt der Wert wegen höherer Lebenserwartung etwas niedriger.
Die ursprüngliche Trinity-Studie basiert auf US-Marktdaten von 1926 bis 1995. In Deutschland wird oft 3 bis 3,5 % als konservativere Faustregel empfohlen, weil deutsche Anleger statistisch niedrigere Aktienquoten halten und ein Euro-Wechselkursrisiko bei globalen ETFs besteht. Für Anlagezeiträume über 30 Jahre gilt 3,5 % als robuster Wert.
Ohne vereinbarte Rentengarantiezeit verfällt das eingezahlte Kapital komplett bei der Versicherung. Mit einer 10-jährigen Rentengarantiezeit erhalten Erben die noch ausstehenden Renten bis zum Ablauf der Garantiezeit. Eine zusätzliche Hinterbliebenenrente sichert den Ehepartner ab, kostet aber 5 bis 15 % Rendite.
Ja, jeder Bürger kann unabhängig vom gesetzlichen Rentenstatus eine private Sofortrente gegen Einmalbeitrag abschließen. Bei Selbstständigen mit unzureichender gesetzlicher Rente ist sie eine häufige Lösung, um aus angespartem Kapital eine planbare monatliche Auszahlung zu erzeugen.
- Cooley, Hubbard, Walz: Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable ("Trinity-Studie"), AAII Journal 1998
- § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG — Besteuerung von Leibrenten nach Ertragsanteil
- Deutsche Aktuarvereinigung (DAV): Sterbetafel DAV 2004 R — Grundlage für Sofortrenten-Kalkulation
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) — Verbraucherportal: Sofortrente und Lebensversicherung
- Stiftung Warentest / Finanztest: Sofortrenten-Vergleich, jährliche Marktanalyse
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik durchschnittliche Rentenbezugsdauer
- Bundesfinanzministerium (BMF): BMF-Schreiben zur Besteuerung privater Leibrenten
- Statistisches Bundesamt: Sterbetafel 2021/2023 — Lebenserwartung in Deutschland