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Zwei Wege, in Aktien zu sparen

Auf den ersten Blick scheinen ETF-Sparplan und fondsgebundene Rentenversicherung dasselbe zu tun: Sie zahlen monatlich Geld ein, das in Aktienfonds investiert wird, und am Ende steht ein Kapitalstock. Die rechtliche Verpackung könnte allerdings unterschiedlicher kaum sein — und genau diese Verpackung entscheidet über Kosten, Steuer und Vererbung.

Beim ETF-Sparplan kaufen Sie über ein Wertpapierdepot direkt Anteile an einem börsengehandelten Indexfonds. Das Vermögen liegt als Sondervermögen in Ihrem Eigentum, der Broker ist nur Verwahrer. Erträge werden nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert — laufend (Vorabpauschale) und beim Verkauf (Abgeltungsteuer).

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung (kurz Fondspolice) zahlen Sie an einen Versicherer, der die Beiträge nach Abzug seiner Kosten in ausgewählte Fonds investiert. Das Vermögen liegt rechtlich beim Versicherer; Sie haben einen Anspruch gegen ihn. Erträge werden nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte besteuert — laufend gar nicht, erst bei Auszahlung. Sind die Bedingungen der 12/62-Regel erfüllt, greift das Halbeinkünfteverfahren.

— Die 12/62-Regel kurz erklärt

Eine fondsgebundene Rentenversicherung wird steuerlich nur dann begünstigt behandelt, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Die Auszahlung erfolgt nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres (für Verträge ab 2012; Altverträge: 60).

Sind beide Bedingungen erfüllt, gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge fließt in die persönliche Einkommensteuer ein. Wer dagegen mit 58 das Geld abruft oder den Vertrag nach 8 Jahren kündigt, zahlt auf die gesamten Erträge Abgeltungsteuer — der zentrale Steuervorteil der Police entfällt komplett.

Kostenstruktur — der entscheidende Hebel

Hier trennen sich die Welten. Beim ETF-Sparplan über einen Neobroker liegen die Gesamtkosten typischerweise bei ~0,2 % pro Jahr: ein breit gestreuter Welt-ETF hat eine Total Expense Ratio (TER) von 0,12 bis 0,25 %, und Sparplan-Ausführungen sind bei Trade Republic, Scalable Capital oder ING in der Regel kostenlos.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung setzen sich die Kosten dagegen aus mehreren Schichten zusammen:

In Summe ergeben sich Effektivkosten (Reduction in Yield, RIY) von 1,5 bis 2,5 % pro Jahr. Dieser Wert muss seit 2008 nach § 2 Abs. 1 Nr. 2a VVG-InfoV in jedem Angebot ausgewiesen werden — er beschreibt, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch sämtliche Kosten geschmälert wird.

— Effektivkosten als Qualitätsmaß

Als Faustregel gilt: Effektivkosten unter 1,2 % sind günstig, 1,2 bis 1,5 % noch akzeptabel, über 1,5 % sind teuer, über 2,0 % sehr teuer. Map-Report und Stiftung Warentest weisen die Werte regelmäßig pro Tarif aus. Mehr als die Hälfte der am Markt angebotenen Fondspolicen liegt über 1,8 %.

Steuerliche Behandlung im Vergleich

Beim ETF-Sparplan fallen Steuern in zwei Phasen an: Während der Ansparphase wird jährlich die Vorabpauschale berechnet — eine pauschale Versteuerung der theoretischen Wertsteigerung, die in der Praxis sehr gering ausfällt (oft unter 0,5 % des Depotwertes). Beim Verkauf werden realisierte Gewinne mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (zusammen ca. 26,375 %, ggf. plus Kirchensteuer) belastet. Bei Aktien-ETFs greift zusätzlich eine Teilfreistellung von 30 % nach § 20 Abs. 1 Nr. 3a InvStG. Der jährliche Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete) bleibt steuerfrei.

Bei der Fondspolice fällt während der gesamten Ansparphase keine laufende Steuer an — Erträge werden vollständig im Versicherungsmantel thesauriert. Bei Auszahlung als Einmalbetrag und Erfüllung der 12/62-Regel werden nur 50 % der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (Halbeinkünfteverfahren). Bei Aktien-Fondspolicen kommt zusätzlich die 15 % Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG hinzu. Bei lebenslanger Rentenzahlung statt Einmalauszahlung wird nur der niedrigere Ertragsanteil versteuert (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65).

In der reinen Steuerbetrachtung wirkt die Police günstiger — der Vorteil wird in der Praxis jedoch häufig vom Kostennachteil aufgezehrt. Genau das zeigt die folgende Rechnung.

Vergleichsrechnung 200 €/Monat über 30 Jahre

Angenommen: ein 37-jähriger Sparer zahlt 30 Jahre lang 200 € pro Monat ein, Beitragssumme 72.000 €. Bruttorendite der zugrunde liegenden Aktienfonds: 6 % p. a. Auszahlung mit 67, also nach 12/62 — die Halbeinkünftebesteuerung der Police greift.

BausteinBruttoendwert
(6 % Rendite)
Kosten-AbzugSteuerlast VerrentungNetto-EndwertFlexibilität
ETF-Sparplan
(TER 0,2 % p. a.)
~201.000 €~12.000 €
(Renditeentzug 0,2 %)
~21.600 €
(Abgeltungst. + Soli, 30 % Teilfreistellung)
~167.000 €jederzeit verfügbar
Fondspolice
(Effektivkosten 1,5 % p. a.)
~201.000 €~52.000 €
(Renditeentzug 1,5 %)
~9.400 €
(Halbeinkünfte, pers. Steuersatz 35 %)
~139.500 €eingeschränkt
Fondspolice
(Effektivkosten 2,2 % p. a.)
~201.000 €~65.000 €
(Renditeentzug 2,2 %)
~7.800 €
(Halbeinkünfte, pers. Steuersatz 35 %)
~128.000 €eingeschränkt

Modellrechnung bei 6 % p. a. Bruttorendite, Einmalauszahlung mit 67 nach 12/62-Regel. Bei Police: persönlicher Steuersatz 35 % in der Rentenphase angenommen, 30 % Teilfreistellung bei Aktien-Fondspolice. Bei ETF: 30 % Aktien-Teilfreistellung. Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt. Reale Werte können je nach Tarif und Steuersatz abweichen.

Das Ergebnis ist klar: Selbst die gut konstruierte Fondspolice mit 1,5 % Effektivkosten liegt am Ende rund 27.500 € unter dem ETF. Bei marktüblichen 2,2 % beträgt der Abstand fast 40.000 €. Der Steuervorteil der Police (rund 12.000 € gespart) wird vom Kostennachteil (40.000 bis 53.000 € mehr Kosten) deutlich überkompensiert.

Flexibilität und Risiko

Der ETF-Sparplan ist maximal flexibel: Sparrate jederzeit pausierbar oder änderbar, Verkauf an jedem Börsentag möglich, Auszahlphase frei wählbar (Komplettverkauf, Entnahmeplan, einzelne Anteile). Im Erbfall geht das Depot wie jedes andere Vermögen über — der Erbe übernimmt die Anteile zum Buchwert und kann selbst entscheiden, wann er verkauft.

Die Fondspolice ist deutlich starrer. Eine Kündigung in den ersten Jahren ist wegen der Zillmerung der Abschlusskosten besonders teuer: Die vorab abgezogenen Vertriebsprovisionen sind verloren, der Rückkaufswert liegt entsprechend unter den eingezahlten Beiträgen. Beitragsfreistellung (kein neuer Einzahlung, alter Bestand läuft weiter) ist möglich, hilft aber wenig.

— Stornoabschlag: Beispiel nach 3 Jahren

Eingezahlte Beiträge: 200 € × 36 Monate = 7.200 €. Abschlusskosten (3 % der Beitragssumme 72.000 €) = 2.160 €, davon bis Jahr 3 etwa 60 % verteilt = 1.300 € abgezogen. Verwaltungskosten und Marktverlust kommen dazu. Rückkaufswert nach 3 Jahren typischerweise 4.500 bis 5.500 € — ein realer Verlust von 23 bis 38 % auf das Eingezahlte, ohne dass die Börse überhaupt schlecht gelaufen sein muss.

Erst ab Jahr 10 erreicht der Rückkaufswert in vielen Tarifen wieder das Niveau der eingezahlten Beiträge.

Im Erbfall vor Vertragsende greifen in der Regel die vereinbarten Bezugsrechte: Das Kapital geht direkt an den benannten Begünstigten, in den ersten 12 Jahren steuerlich weitgehend wie bei einer Kapitallebensversicherung behandelt. Das kann ein echter Vorteil sein — die Police-Auszahlung im Todesfall fällt nicht in die Nachlassmasse und kann den Schenkungs-/Erbschaftsfreibetrag schonen, wenn die Konstellation passt.

Für wen welcher Baustein passt

Die nüchterne Antwort: Für die große Mehrheit der Sparer ist der ETF-Sparplan die bessere Wahl. Geringere Kosten, höhere Flexibilität, transparente Steuer — und am Ende meist mehr Geld auf dem Konto.

Für den ETF-Sparplan sprechen folgende Profile:

Für die Fondspolice sprechen drei seltene Profile:

— Ihr konkreter Plan

Welche Sparrate brauchen Sie wirklich?

Bevor Sie sich zwischen ETF und Fondspolice entscheiden, lohnt ein Blick auf die Zielzahl. Unser Rechner zeigt Ihre persönliche Rentenlücke und die nötige Sparrate — Einkommen, Renteneintritt und realistische Inflation eingerechnet.

Rechner starten

Hybrid-Strategie: ETF plus Fondspolice

Wer den steueroptimierten Erbschaftsaspekt der Police ohne die Kostenlast eines kompletten Police-Sparplans nutzen möchte, fährt mit einer Hybrid-Strategie oft am besten. Das Prinzip: Den Großteil der Sparrate in einen kostengünstigen ETF-Sparplan, einen kleineren Teil in eine schlanke Fondspolice als gezielte Erbschaftslösung.

Beispielhafte Aufteilung bei 300 € monatlicher Sparrate:

Diese Aufteilung kombiniert die Rendite-Vorteile des ETF mit der Steueroptimierung der Police im Todesfall — ohne die volle Sparrate dem hohen Kostenniveau auszusetzen.

— Vertiefung

Direkter Vergleich: Sofortrente vs. ETF-Entnahme?

Wenn das Vermögen aufgebaut ist, stellt sich die nächste Frage: Komplettsumme verrenten oder Stück für Stück aus dem ETF entnehmen? Der Folgevergleich.

Sofortrente vs. ETF-Entnahme →

Häufige Fragen — ETF vs. Fondspolice

Wann ist eine fondsgebundene Rentenversicherung dem ETF überlegen?

Bei sehr disziplinloser Anlagestrategie, gesicherter Auszahlung nach 62/12, hohem persönlichem Steuersatz und Effektivkosten unter 1,2 % p. a. — selten in Kombination erfüllt.

Was ist die 12/62-Regel?

Bei Auszahlung der Fondspolice nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab Vollendung des 62. Lebensjahres wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (Halbeinkünfteverfahren).

Wie hoch sind die Stornokosten bei vorzeitiger Kündigung der Fondspolice?

In den ersten 5 Jahren oft 20 bis 50 % der eingezahlten Beiträge weg, danach abnehmend. Nach 10 Jahren typisch 5 bis 10 % unter eingezahlten Beiträgen.

Lohnt sich die Fondspolice für Riester oder Rürup?

Bei Riester-Fondspolicen oft ja (Förderung wirkt) — bei klassischen Fondspolicen außerhalb der Förderung selten. ETF-Riester oft mit deutlich niedrigeren Kosten verfügbar.

Kann ich von ETF in Fondspolice oder umgekehrt wechseln?

Wechsel ist möglich, aber bei ETF-Verkauf fallen Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag an. Bei Fondspolice-Kündigung Stornoabschlag plus volle Steuer auf die Erträge.

— Quellen und Belege
  • Einkommensteuergesetz: § 20 EStG — Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
  • Einkommensteuergesetz: § 22 Nr. 5 EStG — Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen
  • VVG-Informationspflichten­verordnung: § 2 Abs. 1 Nr. 2a VVG-InfoV — Effektivkosten / Reduction in Yield
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Verbraucherportal Fondspolice und Lebensversicherung
  • Stiftung Warentest / Finanztest: Fondspolicen-Test 2024
  • Map-Report: Effektivkosten fondsgebundene Rentenversicherung — Marktstudie
  • Investmentsteuergesetz: § 20 InvStG — Teilfreistellung Aktien-Fonds und -Policen
  • MSCI Inc.: MSCI World Index Factsheet — historische Wertentwicklung
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— Gründer & Redaktionsleitung · M.Sc. Finance & Entrepreneurship

Gelernter Bankkaufmann (IHK), B.Sc. Management & Economics, M.Sc. Finance & Entrepreneurship und 4 Jahre Praxis in der Vermögensanlage einer deutschen Bank. Die Idee für Vorsorgio entstand im Entrepreneurship-Kurs des Master-Programms und hat dort den Pitch-Event gewonnen. Vollständiges Profil →