Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen (Bundesrat-Zustimmung 8. Mai 2026). Ab 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. An Stelle der Riester-Rente tritt das Altersvorsorgedepot — ETF-basiert mit Kostenlimit 1 % und neuer Förderlogik. Rürup bleibt von der Reform unberührt.
Riester vs. Rürup: Die Grundunterschiede
Riester (offizieller Name: Altersvorsorgezulage nach § 10a EStG) und Rürup (Basisrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG) wurden in den 2000er Jahren als Antwort auf zwei verschiedene Probleme geschaffen. Riester sollte das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente für Pflichtversicherte und ihre Familien kompensieren. Rürup sollte Selbstständigen und Spitzenverdienern, die nicht zulagenberechtigt sind, einen vergleichbaren steuerlichen Hebel bieten.
Zielgruppe
Riester richtet sich an Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung — also abhängig Beschäftigte, Beamte und einige weitere Gruppen. Selbstständige bleiben außen vor. Rürup steht jedem offen, ist aber wegen der reinen Steuer-Logik vor allem für Personen mit hohem Grenzsteuersatz interessant: Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte.
Förderlogik
Riester arbeitet doppelt: Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € pro Kind) plus Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr — das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Rürup arbeitet einfach: nur Sonderausgabenabzug, dafür sehr großzügig — bis zu 27.566 €/Jahr für Ledige (2026), bis 55.132 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Auszahlung
Riester zahlt mindestens 70 % als lebenslange Rente, bis zu 30 % können einmalig entnommen werden — diese 30 % sind im Auszahlungsjahr aber voll steuerpflichtig. Rürup zahlt 100 % als Leibrente — es gibt kein Kapitalwahlrecht. Beide sind in der Auszahlphase nachgelagert besteuert.
Förderhöhe konkret im Vergleich (Stand 2026)
| Aspekt | Riester 2026 | Rürup 2026 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr | keine |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind (ab 2008) | keine |
| Max. Sonderausgaben | 2.100 € pro Jahr | 27.566 € (Ledige) / 55.132 € (Ehepaar) |
| Eigenbeitrag | mind. 4 % vom Brutto, bis 2.100 € | flexibel, kein Mindestbeitrag |
| Berechtigte | nur Pflichtversicherte | jeder, vor allem Selbstständige |
| Hartz-IV-Schutz | ja, Schonvermögen | ja, in der Ansparphase |
Die unterschiedlichen Maximalbeträge erzählen die ganze Geschichte: Riester deckelt bei 2.100 € — das passt zu Durchschnittsverdienern mit Familie. Rürup geht bis 27.566 € — das passt zu Selbstständigen mit 60.000 € Gewinn aufwärts.
Welcher Vorsorge-Mix passt zu Ihrem Profil?
Der Vorsorgio-Rechner zeigt Ihren individuellen Vorsorgebedarf — und welche Bausteine inklusive Rürup und Altersvorsorgedepot in Ihrer Lage Sinn ergeben.
Analyse starten →Beispielrechnungen für 3 Profile
(a) Familie mit 2 Kindern, 40.000 € Brutto
Anna ist angestellt, verheiratet, hat zwei Kinder (Geburten 2018 und 2021). Eigenbeitrag Riester: 4 % × 40.000 € = 1.600 €/Jahr, davon 175 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 775 € Zulagen. Sonderausgabenabzug bei 21 % Grenzsteuersatz: 1.950 € absetzbar (Eigenbeitrag + Zulagen) → ca. 410 € Steuerersparnis. Effektive Förderquote: rund 38 %. Die Rürup-Alternative wäre theoretisch möglich, bei 21 % Steuersatz aber deutlich schwächer: 16.940 € (Höchstbetrag im Ehepaar-Splitting auf Anna zugerechnet) wären nur sinnvoll, wenn Anna sie auch finanzieren könnte. Riester gewinnt klar.
(b) Selbstständiger, 80.000 € Brutto-Gewinn
Markus ist selbstständiger IT-Berater. Riester: ausgeschlossen, weil er nicht pflichtversichert ist. Rürup: bis 27.566 € steuerlich absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bedeutet das eine jährliche Steuerersparnis von rund 9.648 € — das ist die mit Abstand größte Förderwirkung der drei Profile.
| Position | Riester | Rürup |
|---|---|---|
| Zugang | nicht möglich | voll möglich |
| Max. Beitrag | — | 27.566 € |
| Steuerersparnis (35 %) | — | 9.648 € |
(c) Angestellter Single ohne Kinder, 65.000 € Brutto
Lisa ist 34, kinderlos, gut verdienend. Eigenbeitrag Riester: 4 % × 65.000 € = 2.100 € (Höchstbetrag erreicht). Zulage: 175 €. Bei 35 % Grenzsteuersatz Steuerersparnis: ca. 720 €. Rürup-Alternative bei 2.100 € Beitrag: gleicher Sonderausgabenabzug, ca. 735 € Steuerersparnis. Die Förderwirkung ist nahezu identisch — aber Rürup hat keine Zulagen, Riester hat zumindest 175 €. In dieser Profillage ist oft ein flexibler ETF-Sparplan die bessere Wahl, weil er ähnliche Rendite-Chancen ohne starre Auszahlungsmechanik bietet.
Auszahlphase: Wo das Geld zurückfließt
In der Ansparphase fühlt sich die Förderung wie ein Geschenk an. In der Auszahlphase kommt die Rechnung. Beide Produkte arbeiten mit nachgelagerter Besteuerung — die Auszahlungen werden im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Riester-Auszahlung
Mindestens 70 % des Kapitals fließen als lebenslange Rente. Bis zu 30 % können zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden — aber Achtung: Diese Einmalentnahme ist im Auszahlungsjahr voll steuerpflichtig. Wer 60.000 € Riester-Kapital aufgebaut hat und 18.000 € einmalig entnimmt, schiebt sich für dieses Jahr in einen sehr hohen Steuersatz.
Rürup-Auszahlung
100 % als lebenslange Leibrente. Kein Kapitalwahlrecht, keine Einmalentnahme, kein Sondererbe (außer eingebaute Hinterbliebenenrente). Im Gegenzug ist die monatliche Rente bei gleichem Kapital meist etwas höher, weil das gesamte Volumen für die Verrentung zur Verfügung steht.
Konkret-Beispiel: Wer 2030 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 90 % — das heißt, 90 % der Auszahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ab 2040 sind es 100 %. Im Alter ist der Steuersatz typischerweise niedriger als im Erwerbsleben, der Effekt mildert sich also etwas.
Was die Reform 2027 für Riester ändert
Die Reform der privaten Altersvorsorge betrifft fast ausschließlich Riester. Rürup bleibt als eigene steuerliche Förderung unverändert bestehen.
Stop für Neuabschlüsse
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer bis Ende 2026 abschließt, kann den Vertrag weiter besparen — alle Förderbedingungen (Zulagen, Sonderausgabenabzug, Hartz-IV-Schonvermögen) gelten unverändert weiter.
Neuer Anbieter: Altersvorsorgedepot
An die Stelle der Riester-Rente tritt das Altersvorsorgedepot. Kernmerkmale:
- ETF-basiert mit Kostenlimit von 1 % p. a. für das Standardprodukt
- Optional auch mit Garantie verfügbar (höhere Kosten)
- Neue Förderlogik: 50 Cent Zulage pro Euro Eigenbeitrag bis 360 € (Grundzulage 540 €), darüber 25 Cent pro Euro bis 1.800 € Gesamtzulage
- Maximaler geförderter Eigenbeitrag: 6.840 € pro Jahr
- Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig bei Abschluss vor 25. Lebensjahr
- Erstmals zulagenberechtigt: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot wird ab 2027 möglich sein — Details zum Übertragungsverfahren stehen für Herbst 2026 in den BMF-Eckpunkten.
Wechsel-Empfehlung für Bestands-Verträge
Riester mit guten Effektivkosten und vielen Kindern
Wenn Ihr Vertrag Effektivkosten unter 1,5 % p. a. hat und Sie 2+ Kinder mit voller Zulage haben, ist die Förderwirkung so stark, dass ein Wechsel selten lohnt. Bleiben Sie.
Riester mit hohen Kosten und keinen Kindern
Wenn Ihre Effektivkosten über 2 % liegen und Sie keine Kinderzulagen mehr bekommen (etwa weil die Kinder erwachsen sind), lohnt sich ab 2027 die Prüfung eines Wechsels ins Altersvorsorgedepot — das günstigere Kostenniveau und die ETF-Rendite können den Förderverlust ausgleichen.
Rürup-Bestände
Bleiben in jedem Fall: Die Förderung ist unverändert, die Reform betrifft Rürup nicht.
Eine Kündigung eines Riester-Vertrags führt zum Verlust aller bisherigen Förderungen — Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Der geplante Übertrag ins Altersvorsorgedepot ab 2027 ist davon unabhängig und förderunschädlich, sobald die BMF-Verfahren stehen.
Welcher Baustein für welches Profil — Entscheidungs-Heuristik
| Profil | Empfehlung jetzt (2026) | Empfehlung nach 2027 |
|---|---|---|
| Familie mit Kindern, < 50.000 € Brutto | Riester abschließen | Altersvorsorgedepot |
| Selbstständig, > 50.000 € Gewinn | Rürup | Rürup + Altersvorsorgedepot |
| Angestellter Single, > 60.000 € Brutto | ETF-Sparplan, ggf. Rürup-Beimischung | ETF-Sparplan + Altersvorsorgedepot |
| Beamte mit hohem Steuersatz | Rürup für Sonderausgaben-Hebel | Rürup + Altersvorsorgedepot |
| Geringverdiener < 25.000 € | Riester für Grundzulage | Altersvorsorgedepot |
- Sie 2+ Kinder mit voller Kinderzulage haben
- Niedriger Steuersatz unter 25 %
- Pflichtversichert in der GRV
- Sie das Hartz-IV-Schonvermögen brauchen
- Sie selbstständig sind
- Grenzsteuersatz über 35 %
- Sie kein Kapitalwahlrecht brauchen
- Sie das volle Sonderausgaben-Volumen ausschöpfen können
Häufige Fragen — Rürup vs. Riester
Riester arbeitet mit Zulagen plus Sonderausgabenabzug und zahlt mindestens 70 % als lebenslange Rente aus — bis zu 30 % können einmalig entnommen werden. Rürup gewährt ausschließlich einen Sonderausgabenabzug und wird zu 100 % als Leibrente ausgezahlt, kein Kapitalwahlrecht. Riester eignet sich für Familien mit Kindern, Rürup für Spitzenverdiener und Selbstständige.
Für Familien mit Kindern oft ja, weil die Kinderzulagen von 300 € pro Kind den Effektivkosten-Nachteil ausgleichen. Wichtig: Ab 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer Riester noch will, muss bis Ende 2026 abschließen.
Er läuft unverändert weiter. Alle Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, Beitragszahlungen sind weiter möglich. Wer wechseln möchte, kann ab 2027 das Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.
Ja. Im neuen Altersvorsorgedepot sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende erstmals zulagenberechtigt — das ist einer der Hauptzugewinne der Reform 2027 gegenüber dem alten Riester-System.
Bei Spitzeneinkommen über der Riester-Förderhöhe (ab ca. 60.000 € Brutto Single) lohnt Rürup zusätzlich, weil der hohe Sonderausgabenabzug bis 27.566 € (Ledige 2026) erheblich Steuern spart. Riester- und Rürup-Förderhöchstbeträge sind kumulierbar.
- § 10a EStG — Riester-Sonderausgabenabzug
- § 79 ff. EStG — Riester-Zulagenförderung
- § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG — Rürup-Sonderausgaben
- Bundesregierung — Beschluss Reform private Altersvorsorge 27.03.2026
- Bundesrat — Zustimmung Reform 08.05.2026
- Bundesfinanzministerium (BMF) — Eckpunkte Altersvorsorgedepot ab 1.1.2027
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) — Statistik
- Stiftung Warentest / Finanztest — Riester-/Rürup-Vergleich