Kabinettsbeschluss 17.12.2025 → Bundestag-Verabschiedung 27.03.2026 → Bundesrat-Zustimmung 08.05.2026 → Geltung ab 1.1.2027. Keine neuen Riester-Verträge mehr ab 2027 — Bestandsverträge laufen unverändert weiter.
Was das Altersvorsorgedepot ist
Das Altersvorsorgedepot ist eine privatwirtschaftlich organisierte, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Anders als die Riester-Rente ist das gesetzliche Standardprodukt ETF-basiert — also kapitalmarktorientiert, mit global gestreuten Aktien- und Anleihen-ETFs als Anlagekern. Damit folgt die Reform einer breiten Empfehlung aus Wissenschaft und Verbraucherschutz: Die alte Garantiepflicht des Riester-Modells hat über die letzten beiden Jahrzehnte die Renditen so weit gedrückt, dass viele Verträge real keinen Kaufkrafterhalt mehr lieferten.
Zentrale Designprinzipien: Das Standardprodukt hat ein gesetzliches Kostenlimit von 1,0 % p. a. (gemessen als Effektivkosten beziehungsweise Reduction in Yield). Eine Beitragsgarantie ist optional, nicht mehr verpflichtend — Sparer können sich bewusst für volle Kapitalmarktteilnahme entscheiden oder zusätzlich Garantiebausteine wählen. Anbieten dürfen das Produkt Banken, Versicherer und Asset-Manager unter Aufsicht der BaFin.
Förderung im Detail — die neue Zulagenlogik
Die Förderung wird im Altersvorsorgedepot grundlegend umgebaut. An die Stelle der bisherigen 175 € Grundzulage tritt eine deutlich höhere Grundzulage von 540 €, und die Förderquote richtet sich nach einer neuen Zwei-Stufen-Logik: 50 Cent pro Spar-Euro bis 360 €, darüber 25 Cent pro Euro von 361 € bis 1.800 € Eigenbeitrag. Der maximale förderfähige Jahresbeitrag verdreifacht sich von 2.100 € auf 6.840 € — der Steuerabzug wirkt damit auch für höhere Einkommen spürbar.
| Komponente | Riester (alt) | Altersvorsorgedepot (neu ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr | 540 € pro Jahr |
| Förderquote | bis 50 % als Sonderausgabenabzug, gedeckelt bei 2.100 € | 50 Cent pro Euro bis 360 € + 25 Cent pro Euro von 361–1.800 € |
| Maximaler Eigenbeitrag | 2.100 €/Jahr | 6.840 €/Jahr |
| Kinderzulage | 300 € ab 60 €/Jahr Mindestbeitrag | 300 € pro Kind, bereits ab 25 €/Monat Sparbeitrag (= 300 €/Jahr) |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig vor 25. Geburtstag | 200 € einmalig vor 25. Geburtstag |
| Berechtigte | nur Pflichtversicherte, Beamte, Familienangehörige | alle inkl. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende |
| Anlagekern | Garantieprodukte (Versicherung, Banksparplan, Fonds mit Garantie) | ETF-basiert, Garantie optional |
| Kostenlimit | kein gesetzliches Limit, faktisch 1,5–3,5 % Effektivkosten | max. 1,0 % p. a. beim Standardprodukt |
Familie mit 2 Kindern, ein Elternteil zahlt 1.800 € im Jahr ein: 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulagen = 1.140 € Zulagen, plus rund 540 € Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von 30 % auf den verbleibenden Eigenbeitrag. Effektivförderquote des Bruttoeigenbeitrags damit knapp 95 %.
Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern, 50.000 € Brutto
Wir rechnen das Szenario aus dem Factbox-Beispiel im Vergleich zu Riester (alt) durch. Familie zahlt 1.800 € pro Jahr ein, hat 2 Kinder (Geburtsjahr nach 2008), Grenzsteuersatz 30 %.
| Position | Riester (alt) | Altersvorsorgedepot (2027) |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 € | 1.800 € |
| Grundzulage | 175 € | 540 € |
| Kinderzulagen (2 × 300 €) | 600 € | 600 € |
| Zulagen gesamt | 775 € | 1.140 € |
| Steuerersparnis (ca. 30 %) | ca. 240 € | ca. 540 € |
| Effektivförderung | 1.015 € | ca. 1.680 € |
| Förderquote | ca. 56 % | ca. 93 % |
Bei gleichbleibendem Eigenbeitrag erhält die Familie also gut 665 € mehr Förderung pro Jahr. Über 25 Jahre Laufzeit summiert sich der reine Förderzuwachs auf rund 16.600 € — ohne die zusätzliche Rendite, die durch die niedrigeren Kosten (max. 1,0 % statt typisch 1,5–2,5 % bei Riester) und den höheren Aktienanteil entsteht.
Wieviel Vorsorge brauchen Sie wirklich?
Der Vorsorgio-Rechner zeigt Ihren individuellen Vorsorgebedarf — und welche Bausteine in Ihrer Lebenslage Sinn ergeben.
Analyse starten →Auszahlung — flexibler als Riester
Die Auszahlung ist ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente. Bisher schreibt Riester verbindlich vor: mindestens 70 % des Kapitals als lebenslange Rente, maximal 30 % als Einmalauszahlung zu Rentenbeginn. Das Altersvorsorgedepot lockert diese Bindung deutlich.
Sparer können wählen zwischen lebenslanger Rente und einer Zeitrente über einen festgelegten Zeitraum. Die Auszahlungsphase ist flexibler ausgestaltet, eine Verrentung bleibt möglich, ist aber nicht zwingend in derselben starren Form vorgegeben. Auch erweiterte Einmal-Entnahmen sind möglich. Steuerlich gilt — wie bei Riester — die nachgelagerte Besteuerung: Einzahlungen und Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen werden mit dem individuellen Steuersatz im Alter besteuert.
Was passiert mit Riester-Bestandsverträgen?
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun: Bestandsverträge laufen unverändert weiter. Beiträge bleiben möglich, Zulagen werden weiter gezahlt, Steuervorteile bleiben erhalten. Auch der Hartz-IV-Schutz des angesparten Riester-Kapitals besteht fort.
Was sich ändert: Anbieter dürfen ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. Wer noch einen Riester-Abschluss erwägt, muss ihn bis Ende 2026 vornehmen. Parallel wird gesetzlich ein freiwilliger Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ermöglicht. Dabei bleiben die bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile erhalten — keine Förderkürzung wie bei klassischer Kündigung. Der Wechsel lohnt sich vor allem bei Riester-Verträgen mit hohen Effektivkosten; bei günstigen Tarifen unter 1,0 % RIY ist ein Verbleib oft die ruhigere Wahl.
Frühstart-Rente: Förderung ab Schuleintritt
Begleitend zur Reform wird die Frühstart-Rente eingeführt — ein staatlicher Zuschuss für die Vorsorge von Kindern ab Schuleintritt. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Staat 10 € pro Monat in ein individuelles Depot des Kindes ein. Eltern und Großeltern können zusätzlich einzahlen, das Kapital wird kapitalmarktbasiert angelegt — strukturell vergleichbar zum Altersvorsorgedepot, aber mit Kinderbezug.
Die ersten Auszahlungen sind rückwirkend zum 1.1.2026 für den Jahrgang 2020 vorgesehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt ein nahtloser Übergang in ein normales Altersvorsorgedepot — der angesparte Kapitalstock bleibt komplett erhalten und kann weiter besparen werden.
10 € × 12 Monate × 12 Jahre (Alter 6 bis 18) bei angenommenen 6 % p. a. Rendite ergeben rund 2.060 € Kapitalstock mit 18. Wird dieses Kapital bis zum 67. Lebensjahr ohne weitere Einzahlungen weiter angelegt (6 % p. a.), wächst es auf rund 32.000 €. Mit eigenen Einzahlungen der Eltern wird daraus deutlich mehr — ein früher Start in den Zinseszins-Effekt.
Was Selbstständige davon haben
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die Reform die strukturell größte Veränderung im geförderten Vorsorgemarkt seit über zwei Jahrzehnten. Bei der Riester-Einführung 2002 wurden sie nur als mittelbar Berechtigte über den Ehepartner zugelassen. Im Altersvorsorgedepot sind sie erstmals direkt zulagenberechtigt — mit vollem Zugriff auf Grundzulage (540 €), Kinderzulagen (300 € pro Kind) und Steuerersparnis im Rahmen der Förderhöchstgrenze.
Für Spitzenverdiener bleibt die Rürup-Rente trotzdem ein relevanter Baustein: Der Sonderausgabenabzug für Basisrenten-Beiträge erlaubt 2026 bis zu 27.566 € pro Person als steuerlich absetzbar — deutlich mehr als die Altersvorsorgedepot-Grenze. Für viele Selbstständige wird die Kombination beider Bausteine sinnvoll sein: Altersvorsorgedepot für Grund- und Kinderzulagen und kapitalmarktbasierten Vermögensaufbau, Rürup für den maximalen Steuerhebel auf hohe Beiträge.
Bewertung — wer profitiert wann?
Familien mit Kindern
Klare Gewinner der Reform. Die Grundzulage steigt von 175 € auf 540 €, die Kinderzulagen bleiben bei 300 €, das Kostenlimit drückt die Effektivkosten dauerhaft auf max. 1,0 %. Über lange Laufzeiten wirkt vor allem die Kostenreduktion: Wer 25 Jahre in einem alten Riester-Vertrag mit 2,0 % Kosten gespart hätte, hat im Altersvorsorgedepot bei gleicher Brutto-Rendite ein deutlich höheres Endkapital.
Selbstständige
Erstmals zulagenberechtigt — das ist strukturell die größte Veränderung. Bei mittlerem Einkommen lohnt das Altersvorsorgedepot oft mehr als ein reiner ETF-Sparplan, weil die staatlichen Zulagen sofort als Renditeplus wirken. Für Solo-Selbstständige ohne Versorgungswerk wird das neue Produkt voraussichtlich zur ersten Wahl.
Berufseinsteiger
200 € Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag, niedrige Kosten und global gestreute Aktien-ETFs als Anlagekern — die Kombination ist für unter 25-Jährige klar attraktiver als das alte Riester-System. Über 40+ Jahre Laufzeit wirkt jeder Kostenpunkt überproportional.
Spitzenverdiener
Für reine Steuerhebel bleibt die Rürup-Rente häufig vorn, weil der absetzbare Höchstbetrag deutlich über dem Altersvorsorgedepot-Limit liegt. Eine Kombination ist möglich und für viele Selbstständige sinnvoll.
- Familien mit Kindern (höhere Grundzulage + niedrigere Kosten)
- Selbstständige (erstmals zulagenberechtigt)
- Berufseinsteiger (Bonus + lange Laufzeit + ETF-Renditen)
- Bestandskunden bei teuren Riester-Verträgen (Wechseloption)
- Spitzenverdiener (Rürup bleibt für Steuerhebel oft besser)
- Sehr risikoaverse Sparer (Garantieprodukte bleiben optional)
- Bestandskunden bei sehr günstigen Riester-Verträgen
- Kurze Restzeiten bis Rente (Renditeeffekt klein)
Häufige Fragen — Altersvorsorgedepot 2027
Er läuft unverändert weiter. Zulagen, Steuervorteile und Beiträge bleiben gültig. Sie können ihn behalten oder ins neue Altersvorsorgedepot übertragen — freiwillig, einmal möglich. Anbieter dürfen ab 2027 nur keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.
Für Familien mit Kindern bei guten Anbietern (Effektivkosten unter 1,0 %) ja, weil die Kinderzulagen sofort fließen. Ab 2027 lohnt jedoch der Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot — die neuen Tarife sind durch das Kostenlimit oft günstiger und auch ohne Garantiezwang wählbar.
Ja, freiwilliger Wechsel ab 2027 möglich. Die aufgelaufenen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten — keine Förderkürzung wie bei klassischer Riester-Kündigung. Der Anbieter-Wechsel wird gesetzlich erleichtert.
Bei 6.840 € Jahresbeitrag: 540 € Grundzulage + 0 € (ohne Kinder) bis 1.200 € (bei 4 Kindern) Kinderzulagen + Steuerersparnis ca. 22–42 % des Eigenbeitrags je nach Steuersatz. Zusätzlich 200 € Berufseinsteigerbonus einmalig.
Ja, das ist eine zentrale Neuerung. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind erstmals direkt zulagenberechtigt — was bei Riester seit Einführung 2002 nie der Fall war.
- Bundesregierung — Pressemitteilung „Reform der privaten Altersvorsorge“ (08.05.2026)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Eckpunktepapier Altersvorsorgedepot
- Deutscher Bundestag — Beschluss vom 27. März 2026
- Bundesrat — Zustimmung am 8. Mai 2026
- Bundeskabinett — Beschluss vom 17. Dezember 2025
- Bundesregierung — Eckpunkte zur Frühstart-Rente
- BMF Monatsbericht Januar 2026 — „Neustart für die private Altersvorsorge“
- Stiftung Warentest / Finanztest — Analyse Altersvorsorgedepot